WIR HALTEN SIE AUF DEM LAUFENDEN
Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um das Steuerwesen und unsere Kanzlei.
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Für die Einreichung der Grundsteuererklärungen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 30.04.2023 benötigen wir von Ihnen Informationen zu ihren Grundstücken/Gebäuden. Welche Informationen das sind, haben wir Ihnen im folgenden Fragebogen zusammengestellt. Diesen können Sie sich gerne herunterladen. Umfangreiche Infomationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.etl.de/grundsteuerreform
Hier der Fragebogen für alle, die am 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks sind, das zu Wohnzwecken/gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken genutzt wird (Anlage 1)
und für alle die ein Grunstück mit land-/forstwirtschaftlicher Nutzung besitzen (Anlage 2)
Informationen zur Grundsteuerreform und der Erstellung der Grundsteuererklärungen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de
Dort finden Sie unter anderem ausführliche Erklär-Videos zu diesem Thema.
Melden Sie sich bei uns und sie bekommen regelmäßige Informationen gerne per Mail oder Post
Weitere Informationen, insbesondere Auswirkungen auf ihre persönliche Situation und ihre persönlichen
Verhältnisse erhalten Sie bei einem Beratungsgespräch in unseren Kanzleien oder in einem persönlichen Telefonat.
Wir und unser Experten-Team stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
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